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FMA verhängt Geldstrafe gegen Coinfinity GmbH wegen Verstößen gegen Geldwäscheprävention
FMA verhängt Geldstrafe gegen Kurant GmbH wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention
Amtsgericht Wolfsburg

FMA verhängt Geldstrafe gegen Kurant GmbH wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die Kurant GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro verhängt. Die Sanktion wurde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 22 Abs. 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) ausgesprochen und ist rechtskräftig.

Hintergrund der Maßnahme ist ein Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Konkret beanstandete die FMA, dass bei der Kurant GmbH keine schriftlich dokumentierten Strategien und Verfahren zur kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen vorhanden waren. Diese Überwachungspflicht ist ein zentraler Bestandteil der Sorgfaltspflichten, die Finanzdienstleister zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einhalten müssen.

Die FMA betont, dass alle Unternehmen des Finanzsektors verpflichtet sind, über klare, nachvollziehbare und dokumentierte Maßnahmen zur Überwachung von Kundenbeziehungen zu verfügen. Nur so kann sichergestellt werden, dass verdächtige Aktivitäten frühzeitig erkannt und verhindert werden.

Mit dieser Sanktion unterstreicht die FMA erneut ihre klare Haltung: Verstöße gegen Geldwäschevorschriften werden konsequent geahndet. Finanzdienstleister müssen ihre internen Prozesse regelmäßig überprüfen und an gesetzliche Anforderungen anpassen, um die Integrität des österreichischen Finanzmarktes zu wahren.

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