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FMA verhängt Geldstrafe gegen Coinfinity GmbH wegen Verstößen gegen Geldwäscheprävention

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die Coinfinity GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 105.000 Euro verhängt. Anlass für die Sanktion sind mehrfache Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Das Verfahren wurde gemäß § 22 Abs. 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) im beschleunigten Verfahren abgeschlossen, das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Die festgestellten Mängel beziehen sich insbesondere auf:

  • die Risikoanalyse auf Unternehmensebene,
  • unzureichende Schulungen der Beschäftigten,
  • sowie auf unzureichende Strategien und Verfahren zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, insbesondere im Rahmen gelegentlicher Transaktionen.

Diese Sorgfaltspflichten sind zentrale Bausteine im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die FMA verlangt von allen verpflichteten Unternehmen, dass sie über wirksame Kontrollmechanismen und geschultes Personal verfügen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gesetzeskonform zu handeln.

Die Coinfinity GmbH, ein im Bereich Kryptowährungen tätiges Unternehmen mit Sitz in Österreich, wurde mit der Sanktion für organisatorische und prozessuale Defizite im Bereich der Geldwäscheprävention belangt.

Die FMA unterstreicht mit dieser Maßnahme erneut, dass sie Verstöße gegen die Präventionspflichten konsequent verfolgt und ahndet. Unternehmen im Finanzsektor sind angehalten, ihre internen Systeme laufend an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen, um die Integrität des österreichischen Finanzmarkts zu gewährleisten.

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