Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor betrügerischen Aktivitäten in mehreren WhatsApp-Gruppen, die unter Namen wie
👉 „Investorenallianz S106“,
👉 „Investorenallianz 3761“,
👉 „E11-Investorenallianz“,
👉 „Investorenallianz H12“ oder
👉 „Akademie der Investorenallianz“
auftreten.
In diesen Gruppen geben sich die Betreiber fälschlicherweise als Mitarbeiter von Aegon Asset Management (Aegon AM) aus, einem seriösen Finanzunternehmen mit Sitz in Den Haag (Niederlande). In Wahrheit besteht kein Zusammenhang zu Aegon oder einem ihrer Tochterunternehmen. Es handelt sich um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch.
Gefährliche Lockangebote über WhatsApp
Die Täter werben über soziale Netzwerke mit kostenlosen Aktienempfehlungen oder Finanzseminaren und nutzen dabei bekannte Namen oder angebliche Wirtschaftsexperten, um Seriosität vorzutäuschen. Interessierte werden aufgefordert, über WhatsApp beizutreten. In den Gruppen wird scheinbar kostenloses Börsenwissen vermittelt – tatsächlich dienen die Chats der Anbahnung von betrügerischen Investmentangeboten.
Ziel der Betrüger ist es, Anlegerinnen und Anleger dazu zu bewegen, über die Apps „AGMX“ oder „AGAMPro“ zu investieren. Dort sollen angeblich innovative Finanzprodukte, Aktienempfehlungen oder sogar eigene Krypto-Token gehandelt werden können.
Typischer Ablauf laut BaFin:
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Über Social Media werden Anzeigen geschaltet, die mit bekannten Persönlichkeiten und Finanzinstituten werben.
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Nutzerinnen und Nutzer werden in WhatsApp-Gruppen gelockt, wo vermeintliche Experten Schulungen anbieten.
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Schrittweise wird Vertrauen aufgebaut, um später ein „exklusives Anlagesystem“ oder einen vorbörslichen Token-Verkauf anzubieten.
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Anleger werden zu Einzahlungen gedrängt – meist auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.
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Zunächst sind Testauszahlungen kleiner Beträge möglich, um Seriosität vorzutäuschen.
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Später werden Auszahlungen verweigert, weitere Einzahlungen gefordert oder Plattformen einfach abgeschaltet.
Fehlende Erlaubnis & gesetzlicher Hintergrund
Die Betreiber handeln ohne Erlaubnis der BaFin, was einen klaren Verstoß gegen das
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Kreditwesengesetz (KWG) und
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Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
darstellt.
Laut § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KMAG informiert die BaFin die Öffentlichkeit über solche unerlaubten Tätigkeiten, um Verbraucher zu schützen.
Was Anleger jetzt tun sollten
💡 Prüfen Sie immer, ob ein Anbieter eine gültige Zulassung besitzt – dies ist kostenlos in der BaFin-Unternehmensdatenbank möglich.
💡 Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie über WhatsApp, Telegram oder Social Media zu Investitionen gedrängt werden.
💡 Wenn Sie bereits investiert haben, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank, sichern Sie Chatverläufe und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.