Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat eine Warnung vor der Website lex-lim(.)com ausgesprochen. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten – ohne die erforderliche Genehmigung. Besonders brisant: Es gibt deutliche Hinweise auf Identitätsmissbrauch zulasten zweier britischer Unternehmen.
Verdacht auf Identitätsdiebstahl
Der Betreiber der Website tritt unter dem Namen „Lex Holdings Limited“ auf und gibt eine Geschäftsadresse in Manchester, Vereinigtes Königreich an. Im offiziellen britischen Unternehmensregister Companies House ist zwar eine Gesellschaft mit dieser Bezeichnung eingetragen, allerdings mit Sitz in Cardiff (Wales).
Zudem führt die angegebene Registrierungsnummer auf der Website tatsächlich zu einem anderen Unternehmen, nämlich zur ETL Lex Holdings Limited – ebenfalls im britischen Register eingetragen. Beide Firmen bestreiten laut BaFin jedoch jeglichen Zusammenhang mit der Website lex-lim.com oder den dort angebotenen Finanzprodukten.
„Es handelt sich mutmaßlich um einen Fall von Identitätsdiebstahl“, teilte die Aufsicht mit. Offenbar nutzen die Betreiber den Namen real existierender Firmen, um Seriosität vorzutäuschen.
Illegale Angebote und fehlende Erlaubnis
Wie die BaFin weiter mitteilt, bieten die Betreiber ohne jede Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Geschäfte an. Solche Geschäfte dürfen in Deutschland nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Finanzaufsicht durchgeführt werden.
Auf der Website sollen Anlegerinnen und Anleger angeblich in digitale Vermögenswerte und Handelsprodukte investieren können. Laut den Aufsehern fehlen jedoch Transparenz, Impressum und rechtliche Nachweise, die bei seriösen Anbietern vorgeschrieben sind.
BaFin rät zur Vorsicht
Die BaFin warnt eindringlich davor, Geld an die Betreiber der Website zu überweisen oder persönliche Daten preiszugeben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten immer prüfen, ob ein Anbieter in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin verzeichnet ist.
„Viele betrügerische Plattformen nutzen den Namen bekannter Firmen, um Vertrauen zu erwecken“, erklärt ein Sprecher der Aufsicht. „Wer sich nicht sicher ist, sollte vor einer Investition unbedingt Rücksprache mit der BaFin oder einem Fachanwalt halten.“
So erkennen Anleger dubiose Angebote
Die Finanzaufsicht erinnert an einige typische Warnzeichen unseriöser Online-Plattformen:
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Fehlende oder gefälschte Impressumsdaten,
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Druck zur schnellen Investition, etwa durch angebliche „begrenzte Angebote“,
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Ausländische Kontoverbindungen oder Zahlungen ausschließlich in Kryptowährungen,
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und fehlende Prospekte oder Genehmigungen.
Wer bereits Geld überwiesen hat oder sich betrogen fühlt, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Hintergrund: Schutz durch Regulierung
Gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMAFinV) ist die BaFin verpflichtet, die Öffentlichkeit über unerlaubte oder verdächtige Anbieter zu informieren. Diese Maßnahmen dienen dem Verbraucherschutz und sollen verhindern, dass Kleinanleger Opfer von Betrug oder Identitätsmissbrauch werden.