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BaFin warnt: Betrügerische WhatsApp-Gruppen unter dem Namen „ZKTrade Pro“ – Identitätsmissbrauch aufgedeckt

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor neuen Betrugsfällen, die über WhatsApp-Gruppen wie
👉 „F99-DAX Chancen verändern die Zukunft“ oder
👉 „(B1)DAX Chancen verändern die Zukunft“
verbreitet werden.

Diese Gruppen werden unter dem Namen ZKTrade Pro betrieben und zielen darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher zum Handel über die App ZKTrade Pro oder die Website mobile.zktrade(.)top zu bewegen.

Nach Einschätzung der BaFin besteht der Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Weder die Betreiber noch die Plattform verfügen über eine erforderliche Zulassung durch die Aufsicht.

Zudem weist die BaFin ausdrücklich darauf hin, dass kein Zusammenhang mit dem US-Unternehmen ZacksTrade Advisory LLC mit Sitz in Colorado (USA) besteht. Es handelt sich eindeutig um Identitätsmissbrauch – der Name der legitimen Gesellschaft wird missbraucht, um Anleger zu täuschen.

So gehen die Täter vor

Die Masche folgt einem typischen Muster:

  1. Über soziale Medien oder Messenger-Dienste werden Anleger mit vermeintlichen Aktientipps oder Investmentgruppen angelockt.

  2. In WhatsApp-Gruppen geben sich angebliche Experten als Finanzanalysten aus, die exklusive Handelsstrategien teilen.

  3. Anschließend werden Teilnehmer aufgefordert, sich bei der App oder Website ZKTrade Pro zu registrieren.

  4. Nach ersten kleinen Erfolgen oder Testauszahlungen werden Anleger gedrängt, größere Summen zu investieren.

  5. Später werden Auszahlungen verweigert oder Konten eingefroren, während die Täter untertauchen.

BaFin rät zur Vorsicht

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Anbieter ohne diese Genehmigung handeln illegal.

🔍 Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher stets prüfen,
ob ein Unternehmen in der BaFin-Unternehmensdatenbank gelistet ist.

Gesetzlicher Hintergrund

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dieser Paragraph verpflichtet die Aufsicht, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn Anhaltspunkte für unerlaubte Finanzgeschäfte bestehen.

Handlungsempfehlung für Betroffene

📌 Überweisen Sie kein Geld an unbekannte Plattformen oder Anbieter.
📌 Geben Sie keine persönlichen Daten oder Ausweiskopien preis.
📌 Wenn Sie bereits investiert haben, sichern Sie alle Chatverläufe, E-Mails und Zahlungsbelege.
📌 Wenden Sie sich an Ihre Hausbank, um Zahlungen zu stoppen, und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

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