Die frühere Corona-Impfpflicht in der Bundeswehr beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Nun hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts über den Fall eines Soldaten entschieden, der nach der Verweigerung einer Covid-19-Impfung und kritischen Äußerungen über die Militärführung aus dem Dienst entfernt werden sollte.
Das Gericht bestätigte die Entlassung – die strengste mögliche disziplinarische Maßnahme im Wehrrecht. Entscheidend war dabei jedoch nicht die Impfverweigerung selbst, sondern das Verhalten des Soldaten im Zusammenhang mit seiner Haltung gegenüber der Bundeswehrführung.
Vertrauensverlust als ausschlaggebend
Laut Urteil war ausschlaggebend, dass der Soldat öffentlich erklärt hatte, sein Vertrauen in die militärische Führung sei erschüttert. Diese Aussage wertete der Senat als schwerwiegenden Loyalitätsbruch und damit als unvereinbar mit den Pflichten eines Soldaten.
Die Verweigerung der Corona-Impfung habe zwar den Ausgangspunkt des Konflikts gebildet, sei aber nicht die rechtliche Grundlage für die Entfernung aus dem Dienst gewesen.
Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr
Während der Pandemie war die Covid-19-Impfung Teil der sogenannten Duldungspflicht für Soldatinnen und Soldaten – vergleichbar mit anderen Schutzimpfungen, die zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft vorgeschrieben sind. Diese Regelung war immer wieder Gegenstand von Verfahren vor den Wehrdienstgerichten, wurde jedoch von der Rechtsprechung im Grundsatz bestätigt.
Fazit
Das Urteil zeigt, dass in diesem Fall nicht die Impfverweigerung selbst, sondern die Art und Weise der Kritik und der Verlust an Vertrauen in die Vorgesetzten den Ausschlag gab.
Das Bundesverwaltungsgericht unterstreicht damit, dass für Angehörige der Streitkräfte loyales Verhalten gegenüber der militärischen Führung eine zentrale Dienstpflicht bleibt – auch in Zeiten kontroverser gesellschaftlicher Debatten.