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BaFin warnt vor Website happycries.com – Bezug zu Quantum AI

ndemello (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website happycries.com. Nach Erkenntnissen der Behörde leiten die unbekannten Betreiber Nutzerinnen und Nutzer über diese Seite zu dem Angebot Quantum AI weiter – einer sogenannten Trading-Software, die mit automatisierten Anlageentscheidungen wirbt.

Es besteht der Verdacht, dass über dieses Angebot unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen erbracht werden. Eine Genehmigung der BaFin liegt hierfür nicht vor.

Die BaFin hat bereits mehrfach vor Quantum AI gewarnt, zuletzt am 09.08.2022, 25.02.2025, 24.03.2025 und 14.07.2025. Das erneute Auftreten unter neuen Webadressen wie happycries.com zeigt, dass die Betreiber versuchen, ihre Identität zu verschleiern und Verbraucher zu täuschen.

In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Anlegerinnen und Anleger können über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist.

Diese Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMAusG).

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