Dark Mode Light Mode
BaFin warnt vor tinoktrade.com – Verdacht auf Identitätsdiebstahl
BaFin warnt vor broker.gmbh und broker.eu.com – Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen
BaFin warnt vor Website happycries.com – Bezug zu Quantum AI

BaFin warnt vor broker.gmbh und broker.eu.com – Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf den nahezu identischen Websites broker.gmbh und broker.eu.com. Nach den Erkenntnissen der Behörde werden dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten – ohne die erforderliche Zulassung.

Auf den Websites nennt der Betreiber weder eine Firmierung noch eine Geschäftsadresse. In den Nutzungsbedingungen ist angegeben, dass das Recht der Marshallinseln gelten soll. Laut Hinweisen, die der BaFin vorliegen, gibt der Betreiber gegenüber Kundinnen und Kunden an, einen Sitz in Dresden zu haben.

Diese widersprüchlichen Angaben und das Fehlen transparenter Unternehmensinformationen sind deutliche Warnsignale für ein unseriöses Angebot.

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne Genehmigung tätig werden.

Anlegerinnen und Anleger können über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter registriert und zugelassen ist.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMAusG).

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BaFin warnt vor tinoktrade.com – Verdacht auf Identitätsdiebstahl

Next Post

BaFin warnt vor Website happycries.com – Bezug zu Quantum AI