Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website brightvest.io. Nach den Erkenntnissen der Behörde besteht der Verdacht, dass der Betreiber dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet – ohne die notwendige Erlaubnis der Aufsicht.
Zudem weist die BaFin ausdrücklich darauf hin, dass keine Verbindung zur BrightVest GmbH mit Sitz in Icking besteht. Die Betreiber der Website missbrauchen offenbar den Namen des bestehenden Unternehmens, um Vertrauen zu erwecken – ein klarer Hinweis auf Identitätsdiebstahl.
Darüber hinaus verweist die BaFin auf eine weitere, nahezu identische Plattform, vor der bereits gewarnt wurde. Dies spricht dafür, dass die Täter mehrere gleichartige Websites einsetzen, um Anlegerinnen und Anleger zu täuschen.
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Dennoch treten immer wieder unseriöse Anbieter auf, die ohne Genehmigung agieren.
Anlegerinnen und Anleger können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist.
Diese Warnung stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG).