Die Alternative für Deutschland (AfD) muss ihre Bundesgeschäftsstelle im Berliner Stadtteil Wittenau aufgeben. Das Landgericht Berlin bestätigte die Kündigung des Mietvertrages durch den Eigentümer des Gebäudes. Grund für den Schritt war eine Wahlparty, die die Partei im Innenhof der Immobilie veranstaltet hatte und die nach Ansicht des Vermieters gegen die Vertragsbedingungen verstieß.
Der Fall vor Gericht
Der Vermieter hatte die Partei zunächst fristlos gekündigt. Das Gericht bewertete diesen Schritt jedoch als nicht gerechtfertigt, da die Voraussetzungen für eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses nicht vorlagen. Die ordentliche Kündigung hingegen hielten die Richter für rechtmäßig. Damit ist die AfD verpflichtet, die Geschäftsstelle spätestens zum Ende des kommenden Jahres zu räumen.
Bedeutung der Bundesgeschäftsstelle
Die Räume in Berlin-Wittenau sind für die Partei von zentraler Bedeutung. Dort sitzt die Verwaltung, von der aus organisatorische Abläufe, Kampagnen und die Koordination bundesweiter Parteiarbeit gesteuert werden. Der Verlust der Geschäftsstelle trifft die AfD damit in einer Phase, in der sie ihre Strukturen vor den anstehenden Bundestagswahlen stabilisieren möchte.
AfD plant Umzug
Die Partei kündigte bereits an, den Standort zu wechseln. Ein Sprecher bestätigte, dass die AfD ab 2026 eine eigene Immobilie nutzen wolle. Diese solle langfristig mehr Planungssicherheit bieten und künftige Konflikte mit Vermietern verhindern. Ob und wann die Partei Berufung gegen das Urteil einlegt, ist noch offen.
Politische Signalwirkung
Das Urteil wird auch politisch beachtet: Es zeigt, dass die AfD zunehmend Schwierigkeiten hat, geeignete Räumlichkeiten für ihre Parteiarbeit zu finden. Immer wieder berichten Vermieter von Konflikten oder kündigen Verträge aufgrund von Regelverstößen oder öffentlichem Druck. Für die Partei bedeutet der Schritt zusätzlichen organisatorischen Aufwand und möglicherweise auch höhere Kosten.
Fazit
Die AfD muss ihre Zentrale in Berlin-Wittenau verlassen – wenn auch nicht sofort, sondern erst Ende 2026. Mit dem geplanten Erwerb einer eigenen Immobilie will die Partei ihre Unabhängigkeit sichern. Ob das Landgerichtsurteil tatsächlich rechtskräftig wird oder ob die AfD den Rechtsweg weiter beschreiten wird, bleibt abzuwarten.