Aktenzeichen: 3610 IN 6047/25 – Amtsgericht Charlottenburg
Im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Lago Verde GmbH, ansässig in der Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19. September 2025 um 13:57 Uhr eine umfassende vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 273025 registriert und wird von Herrn Ömer Özcan als Geschäftsführer vertreten.
Die Lago Verde GmbH sieht sich damit gravierenden wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber, die ein gerichtliches Eingreifen zum Schutz der Vermögensmasse erforderlich machen. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen zu sichern und jegliche Vermögensverschiebungen oder nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, bestellt. Ihm obliegt nun die zentrale Verantwortung, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern, zu überwachen und die wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend aufzuklären.
Der Schuldnerin ist es ab sofort untersagt, ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihre Vermögenswerte zu verfügen, insbesondere Außenstände einzuziehen. Gleichfalls ist es Drittschuldnern ausdrücklich verboten, Zahlungen an die Lago Verde GmbH zu leisten – sie sind gehalten, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahmen dienen der konsequenten Wahrung der künftigen Insolvenzmasse.
Außerdem wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft – ausgenommen unbewegliche Sachen – vorläufig untersagt und eingestellt. Bereits begonnene Vollstreckungen sind bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung ebenfalls ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist darüber hinaus ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder sowie Schecks entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen. Er darf zudem Auskünfte bei Banken, Behörden und anderen Institutionen einholen und erhält Zugang zu den Geschäftsräumen und Unterlagen der Schuldnerin.
Ziel dieser umfassenden Anordnung ist die lückenlose Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens sowie die Vorbereitung auf ein etwaiges Insolvenzverfahren.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin sowie allen betroffenen Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus – Rechtsbehelfe müssen als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur oder über ein sicheres Übermittlungsverfahren eingereicht werden.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 19.09.2025