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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der unfoldnow GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 212/25 – Amtsgericht Neuruppin

Das Amtsgericht Neuruppin hat am 22. September 2025 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der unfoldnow GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter der Nummer HRB 14281 NP eingetragen und hat ihren Sitz in der Schillerstraße 40, 16552 Schildow. Vertreten wird sie durch die beiden Geschäftsführerinnen Vanessa Bieling-Degenhardt, geb. Degenhardt, und Gina Dagmar Renner. Die rechtliche Vertretung im Verfahren erfolgt durch Rechtsanwalt Carsten Werner, Uhlandstraße 28, 10719 Berlin.

Zur Wahrung der Gläubigerinteressen und zur Sicherstellung einer geordneten Verfahrensführung hat das Gericht Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Dem Beschluss zufolge sind ab sofort sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, einschließlich der Einziehung von Außenständen. Diese Maßnahme basiert auf § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative der Insolvenzordnung (InsO) und dient der Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der unfoldnow GmbH.

Ziel dieser vorläufigen Sicherung ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu bewahren, Transparenz über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu schaffen und eine fundierte Entscheidung über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.

Gläubiger und andere Beteiligte des Verfahrens werden über die weiteren Entwicklungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.

Amtsgericht Neuruppin – Insolvenzgericht – 22.09.2025

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