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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die LSL GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 884/25 – Amtsgericht Bielefeld

Am 22. September 2025 um 13:06 Uhr hat das Amtsgericht Bielefeld im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der LSL GmbH, ansässig in der Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig, weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft beschlossen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 27730 eingetragene Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Alexander Stein vertreten und sieht sich nun mit den juristischen Folgen einer bevorstehenden Insolvenz konfrontiert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld, bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der LSL GmbH vor etwaigen nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu prüfen.

Dem Unternehmen ist es ab sofort untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Vermögenswerte zu verfügen. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen. Die Drittschuldner der LSL GmbH – etwa Kunden oder Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen – wurden durch das Gericht ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an das Unternehmen selbst gelten als unwirksam.

Darüber hinaus wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die LSL GmbH untersagt, soweit diese sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind vorerst ausgesetzt. Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine unkontrollierten Eingriffe in das Vermögen der Gesellschaft erfolgen, bevor über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Mit diesen Anordnungen wird dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit gegeben, die wirtschaftliche Gesamtlage des Unternehmens sorgfältig zu analysieren, bestehende Verträge und Forderungen zu sichten sowie die Interessen möglicher Gläubiger zu sichern.

Amtsgericht Bielefeld – 22.09.2025

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  1. Gegen den Geschäftsführer Alexander Stein wurde am 17.10.2025 Anzeige wegen §263 StGB u. §15a InsO bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld gestellt.

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