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„Shrinkflation“ vor Gericht: Iglo in Österreich erstmals rechtskräftig verurteilt

murakumo28 (CC0), Pixabay

Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Lebensmittelhersteller Iglo wegen einer irreführenden Geschäftspraxis im Zusammenhang mit sogenannter „Shrinkflation“ verurteilt. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 unauffällig von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war – Preis und Verpackung blieben jedoch nahezu unverändert. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der sich seit Jahren gegen versteckte Preiserhöhungen einsetzt.

Gericht erkennt Täuschung

Das OLG Wien stellte klar, dass es sich bei der Vorgehensweise von Iglo um eine Irreführung der Kundschaft handelt. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarteten für denselben Preis auch dieselbe Produktmenge. Wird diese reduziert, ohne dass dies klar und auffällig kommuniziert wird, liege eine Täuschung vor.

Zwar sei die tatsächliche Füllmenge von 220 Gramm korrekt auf der Verpackung angegeben gewesen, doch nach Ansicht der Richter reicht dies nicht aus. Die Gewichtsangabe sei zu wenig auffällig und erzeuge bei einem Tiefkühlprodukt wie Lachs keine eindeutige Vorstellung von der verringerten Menge. Auch ein korrekter Grundpreis könne die Irreführung nicht verhindern – er diene dem Preisvergleich mit anderen Produkten, nicht mit früheren Packungsgrößen desselben Herstellers.

VKI sieht „starkes Signal“ für Markt

„Das Urteil ist ein starkes Zeichen gegen wettbewerbswidrige Praktiken, bei denen Preiserhöhungen versteckt und Konsumentinnen sowie Konsumenten systematisch in die Irre geführt werden“, erklärte VKI-Chefjuristin Petra Leupold. Erstmals liege damit in Österreich ein rechtskräftiges Urteil zur Zulässigkeit von Shrinkflation vor – mit deutlicher Signalwirkung für die gesamte Lebensmittelbranche.

Konsequenzen und politische Reaktionen

Iglo hat inzwischen reagiert und die Füllmenge des betroffenen Produkts wieder auf 250 Gramm erhöht. Die österreichische Bundesregierung plant nun, die rechtlichen Vorgaben zu verschärfen. Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) kündigte an, einen Gesetzesentwurf für eine klare Kennzeichnungspflicht vorzulegen: „Kundinnen und Kunden sollen im Supermarkt auf einen Blick sehen, was sie wirklich für ihr Geld bekommen.“

Shrinkflation als wachsendes Problem

Der Fall Iglo ist kein Einzelfall. Der VKI dokumentiert seit Jahren Fälle von Shrinkflation in Österreich – quer durch den Lebensmittelhandel. Immer wieder reduzieren Hersteller die Füllmenge ihrer Produkte, während Preis und Verpackung nahezu gleich bleiben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dies oft schwer erkennbar, was die Transparenz am Markt massiv einschränkt.

Mit dem Urteil des OLG Wien ist nun ein Präzedenzfall geschaffen, der auch andere Hersteller unter Druck setzt, Preisanpassungen künftig offen und transparent zu kommunizieren.

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