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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der INService24 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1111/25 I-77-

Am 18. September 2025 um 10:57 Uhr hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im laufenden Insolvenzantragsverfahren einen richtungsweisenden Beschluss über das Vermögen der INService24 GmbH gefasst. Die Gesellschaft mit Sitz in der Mergenthalerallee 15–20, 65760 Eschborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 115380, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Vertreten wird die Gesellschaft durch ihre beiden Geschäftsführer, Herrn Rasched Rassuli und Herrn Fundi-Anania Yangala. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung dient dem Ziel, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und unkontrollierte Verfügungen zum Nachteil der Gläubiger zu unterbinden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel bestellt, dessen Kanzlei sich in der Hauptstraße 83, 65760 Eschborn befindet. Er ist unter der Telefonnummer 06196 / 77 906 0 sowie per E-Mail an eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de erreichbar. Weitere Informationen können auf der Website der Kanzlei unter www.brrs-rechtsanwaelte.de abgerufen werden.

Mit dem gerichtlichen Beschluss sind sämtliche Verfügungen durch die Schuldnerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird sichergestellt, dass keine weiteren finanziellen Mittel unkontrolliert abfließen oder Rechte übertragen werden, die die Insolvenzmasse schmälern könnten.

Diese Maßnahme stellt einen wesentlichen Zwischenschritt im Rahmen des Insolvenzverfahrens dar und ermöglicht dem vorläufigen Insolvenzverwalter, sich ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu verschaffen. Die folgenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob das Verfahren in die Eröffnung übergeht oder alternative Wege, wie etwa eine außergerichtliche Sanierung, beschritten werden können.

Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 810 IN 1111/25 I-77-
Beschluss vom 18. September 2025

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