Aktenzeichen: 2 IN 136/23
Mit Beschluss vom 18. August 2025 hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau die im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens angeordneten Sicherungsmaßnahmen gegen die Vereinsburg Wittenberg UG (haftungsbeschränkt) aufgehoben. Die Gesellschaft mit Sitz in der Geschwister-Scholl-Straße 22 a, 06886 Lutherstadt Wittenberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 26016 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Henry Nitze, unterliegt damit nicht länger den bislang geltenden Verfügungsbeschränkungen.
Zuvor waren im Laufe des Verfahrens mehrfach vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin getroffen worden – namentlich am 16. August 2023, am 26. November 2024 sowie zuletzt am 19. Dezember 2024. Diese umfassten insbesondere die Einschränkung der Verfügungsgewalt über das Gesellschaftsvermögen sowie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Nun aber ist der Insolvenzantrag mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen worden. Das bedeutet, dass das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um selbst die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen – ein trauriger, aber in der Praxis nicht seltener Befund, der die Aufhebung aller zuvor angeordneten Maßnahmen nach sich zieht.
Mit der Entscheidung des Gerichts endet das Verfahren, ohne dass es zur eigentlichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt. Zugleich ist jedoch auch klar: Eine Fortführung der Gesellschaft ist damit rechtlich wie wirtschaftlich kaum noch vorstellbar, da mangels Vermögens keine geregelte Abwicklung möglich ist.
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen: 2 IN 136/23
Beschluss vom 18. August 2025