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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MK Erd- und Tiefbau GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 97 IN 142/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MK Erd- und Tiefbau GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Rietberger Straße 127, 33129 Delbrück, hat das Amtsgericht Paderborn am 15. September 2025 um 14:38 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO beschlossen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 8467 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihre Komplementärin, die MK Verwaltungs GmbH (HRB 16468, ebenfalls mit Sitz in Delbrück). Die Verwaltungs-GmbH wird wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kaiser, wohnhaft in der Ziegeleistraße 23, 33129 Delbrück.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold, bestellt.

Ab dem Zeitpunkt der Anordnung gelten folgende Maßnahmen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Drittschuldnern, also jenen, die gegenüber der Schuldnerin zahlungspflichtig sind, wird untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu leisten.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, alle Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zahlungen dürfen ab sofort nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Mit dieser Entscheidung soll das vorhandene Vermögen der Schuldnerin gesichert und einer geordneten Prüfung im Rahmen des bevorstehenden Insolvenzverfahrens unterzogen werden.

Amtsgericht Paderborn, 15. September 2025

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