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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der andersCAMPER GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 422/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der andersCAMPER GmbH, Schwabenstraße 106, 87616 Marktoberdorf, hat das Amtsgericht Kempten (Allgäu) am 16. September 2025 um 12:30 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung erlassen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten unter der Nummer HRB 16471 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Anders Boris.

Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde Folgendes beschlossen:

  • Es wird vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO angeordnet.
  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
    Rechtsanwalt Dr. Robert Saam,
    Eberhardstraße 2, 87435 Kempten
    Tel.: +49 (831) 9607420, Fax: +49 (831) 96074219
    E-Mail: info@saam-ra.de
    bestellt.
  • Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
  • Diese Beschränkung umfasst insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.

Diese Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig entschieden wird.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim

Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4–6
87435 Kempten (Allgäu)

einzureichen.

Die Frist beginnt mit dem frühesten der folgenden Ereignisse: der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung über das Portal
www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die öffentliche Bekanntmachung gilt als zugestellt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Die Beschwerde muss jedoch unterzeichnet sein und die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung der Beschwerdeeinlegung enthalten.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Einreichung verpflichtend, es sei denn, sie ist aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich. In diesem Fall ist die Unmöglichkeit glaubhaft zu machen und das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen entweder:

  • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, oder
  • signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. das besondere elektronische Anwaltspostfach – beA – oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP) übermittelt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.justiz.de oder www.ejustice-bw.de.

Amtsgericht Kempten (Allgäu) – Insolvenzgericht – 16. September 2025

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