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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die MM Industry Solutions GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: Ue 42 IN 437/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MM Industry Solutions GmbH, Hofäckerstraße 9, 88697 Bermatingen, hat das Amtsgericht Konstanz am 16. September 2025 um 06:00 Uhr Maßnahmen zur Sicherung der Vermögensverhältnisse angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 717083 eingetragen und wird vertreten durch den Geschäftsführer Martin Heigle. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Stuttgart.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Florian Schiller, Maggistraße 5, 78224 Singen
Tel.: 07731 1690590, Fax: 07731 16905999,
E-Mail: florian.schiller@pluta.net
bestellt.

Anordnung gerichtlicher Maßnahmen

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin wurden folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen:

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügung, sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
  • Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Die Schuldnerin darf nicht über Bankkonten oder offene Forderungen verfügen. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  • Der Verwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen, Bankguthaben einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
  • Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten unterhält, sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem vorläufigen Verwalter verpflichtet.
  • Drittschuldnern ist es untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen dürfen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Verwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Der vorläufige Verwalter wurde beauftragt, die Zustellungen dieses Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und darüber Nachweis zu führen.
  • Er ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen und diese bei Bedarf in Besitz zu nehmen. Die Schuldnerin hat ihm alle zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Bestellung als Sachverständiger

Zusätzlich wurde der vorläufige Insolvenzverwalter damit beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Hinweis zur Veröffentlichung

Diese Anordnung wird in einem elektronischen Informationssystem veröffentlicht und dort mindestens für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert. Wird das Verfahren eröffnet, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Verfahrensende (§ 3 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz

einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung – maßgeblich ist das frühere Ereignis. Die Veröffentlichung erfolgt unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben und muss unterzeichnet sein. Sie hat die angefochtene Entscheidung zu bezeichnen und eine ausdrückliche Erklärung zur Einlegung der Beschwerde zu enthalten.

Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.

Elektronische Einreichung

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Weitere Informationen zur sicheren elektronischen Übermittlung erhalten Sie auf:
www.ejustice-bw.de
oder www.justiz.de

Amtsgericht Konstanz – Insolvenzgericht – 16. September 2025

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