Aktenzeichen: 3 IN 315/25
Das Amtsgericht Ulm hat im Insolvenzantragsverfahren der eccovia GmbH, Industriestraße 4, 89188 Merklingen, vertreten durch den Geschäftsführer Adiel Marco Matutis, am 15. September 2025 um 11:00 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 746240 eingetragen. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH mit Sitz in Landsberg.
Anordnung der vorläufigen Maßnahmen
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde gemäß §§ 21, 22 InsO folgendes verfügt:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, sind unzulässig – ausgenommen sind unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
- Wirtschaftsjuristin Nathalie Detsch, Buchenweg 1 (Fach 75), 72535 Heroldstatt, wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist erreichbar unter Tel. 07389 90590-30, Fax 07389 90590-49 oder per E-Mail an info@eberunddetsch.de.
Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind ab sofort nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig. Ihre Aufgabe ist die Sicherung und Erhaltung des schuldnerischen Vermögens durch Überwachung sowie die Prüfung, ob die Mittel der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.
Die Schuldnerin darf nicht mehr über ihre Bankkonten oder Außenstände verfügen. Die Verwaltung dieser Positionen geht vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über, die auch ermächtigt wurde, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin einzurichten und über diese zu verfügen.
Zahlungen dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin geleistet werden. Drittschuldner wurden entsprechend aufgefordert, dies zu beachten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Außerdem ist die vorläufige Insolvenzverwalterin berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen und diese – soweit erforderlich – in Besitz zu nehmen. Die Schuldnerin ist zur umfassenden Auskunft verpflichtet.
Bestellung aufgehoben – Eigenverwaltungsantrag abgelehnt
Der bisherige Gutachtensauftrag an Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann wurde aufgehoben.
Der von der eccovia GmbH gestellte Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung wurde mit Beschluss abgelehnt. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in der Unzulänglichkeit des eingereichten Finanzplans:
- Die Liquiditätsplanung basiert nahezu ausschließlich auf zwei unsicheren Großprojekten („Electra“ und „Mercedes“), die zum Zeitpunkt der Prüfung vertraglich nicht gesichert waren.
- Es bestehen finanzielle Lücken und unrealistische Annahmen: Wichtige Posten wie Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge fehlen, ebenso stimmige Angaben zu Anfechtungen und Vermieterpfandrechten.
- Die gesamte Planung wurde als nicht tragfähig und spekulativ bewertet.
- Auch das Konzept zur Eigenverwaltung überzeugt nicht: Es bleibt vage, unkonkret und enthält keine belastbaren Aussagen zur tatsächlichen Umsetzbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen.
- Die beigefügte Kostenrechnung, die einen Vergleich zwischen Eigenverwaltung und Regelverfahren darstellen soll, enthält Fehler, überhöhte Ansätze und Widersprüche, die auch in der überarbeiteten Version nicht ausgeräumt wurden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidungen unter Ziffer 1 und 2 kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis: Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Auch Schuldner oder Gläubiger können die sofortige Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden – nicht per E-Mail. Nähere Hinweise hierzu finden sich auf www.ejustice-bw.de.
Amtsgericht Ulm – Insolvenzgericht – 15. September 2025