Aktenzeichen: 47 IN 88/25
Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Mobilitätsheld GmbH angeordnet
Am 12. September 2025, um 10:50 Uhr, hat das Amtsgericht Bückeburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mobilitätsheld GmbH, ansässig in Ahnsen, Schulstraße 35 A, einen bedeutsamen Beschluss gefasst. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter HRB 201816 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Juliane Walter, wohnhaft in Schauen, Straße der Jugend 13, vertreten.
Das Gericht ordnete die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an. Damit sind ab sofort Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Dirk Schwesig, Steuerberater, mit Kanzleisitz in Bad Münder am Deister, Süntelstraße 44.
Gleichzeitig wurden alle Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen oder sonstige Leistungen künftig ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und soll sicherstellen, dass vorhandene Vermögenswerte geordnet und unter Aufsicht verwaltet werden.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Zudem weist das Gericht darauf hin, dass die Entscheidung von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Auch Gläubiger sind beschwerdeberechtigt, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit geltend machen wollen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder – im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung.
Mit dieser Maßnahme hat das Amtsgericht Bückeburg die unternehmerische Handlungsfreiheit der Mobilitätsheld GmbH erheblich eingeschränkt. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird nun zeigen, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens unvermeidlich ist oder ob andere Lösungen gefunden werden können.