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Best Choice Personal UG (haftungsbeschränkt): Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Münster hat am 11. September 2025 um 08:55 Uhr im Verfahren über das Vermögen der Best Choice Personal UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15470, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Salzbergener Str. 8–16, 48431 Rheine wird vertreten durch die Geschäftsführer Katja Werner und Alexander Schütz.

Vorläufiger Insolvenzverwalter:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Stanitzke, Am Schölerberg 9, 49082 Osnabrück, bestellt.

Anordnungen des Insolvenzgerichts:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckungen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt – ausgenommen unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Aktenzeichen: 74 IN 54/25
Amtsgericht Münster, 11.09.2025

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