Drei Unternehmen in Deutschland erhielten jüngst vom Insolvenzgericht die Mitteilung, dass ihre Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wurden. Grund: mangelnde Masse – also keine ausreichenden Vermögenswerte, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
WPRE Projekt C51 GmbH (Grünwald)
Die Gesellschaft mit Sitz in der Tölzer Straße 37, 82031 Grünwald (HRB 236606, AG München), vertreten durch die Geschäftsführerin Hidajeta Oruglica-Groß, hatte einen Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung gestellt.
Das Amtsgericht München wies den Antrag am 09.09.2025 ab, da keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden sei.
Moor Immobilien Club GmbH (Stockach)
In einem Gläubigerantrag wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Moor Immobilien Club GmbH beantragt (HRB 723743, AG Freiburg), vertreten durch die Geschäftsführer Anatoli und Kristina Moor.
Das Amtsgericht Konstanz wies den Antrag am 08.09.2025 mangels Masse ab.
BuSteF Vermögens Consulting GmbH (Freilassing)
Auch die BuSteF Vermögens Consulting GmbH, tätig im Bereich Finanzdienstleistungen und geführt von Geschäftsführer Stefan Martin Buschmann, musste ihren Insolvenzantrag mangels ausreichender Mittel zurückziehen.
Das Amtsgericht Traunstein wies den Antrag am 09.09.2025 ab. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 27393 eingetragen.
In allen drei Fällen bedeutet die Abweisung des Insolvenzverfahrens, dass die Unternehmen nicht in ein gerichtliches Insolvenzverfahren eintreten, da keine ausreichenden Mittel zur Deckung der Gerichtskosten und der Vergütung eines Insolvenzverwalters vorhanden sind. Gläubiger bleiben somit häufig auf ihren Forderungen sitzen.