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Aktenzeichen IN 372/25 – Insolvenzverfahren gegen MB Invest UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen IN 372/25 hat das Amtsgericht Landshut am 2. September 2025 den Antrag der MB Invest UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen. Der Grund: Es fehlt die zur Durchführung des Verfahrens notwendige Masse.

Die MB Invest UG mit Sitz in Staudenpoint 2, 84367 Reut, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRB 13919, wird vertreten durch Geschäftsführer Björn Handke. Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung eigenen Vermögens – ein Geschäftsmodell, das besonders auf solide Liquiditätsreserven und funktionierendes Kapitalmanagement angewiesen ist.

Mit dem nun erfolgten Beschluss stellt das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht einmal ausreicht, um die Kosten für ein reguläres Insolvenzverfahren zu decken – eine Situation, die als „mangels Masse abgewiesen“ bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass weder Gläubiger noch die Gerichtskosten aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können. Ein formelles Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet.

Betroffene Gläubiger stehen somit ohne ein geregeltes Verfahren zur Forderungsdurchsetzung da und müssen nun zivilrechtliche Wege prüfen, sofern noch Möglichkeiten zur Geltendmachung bestehen. Auch mögliche Haftungsfragen auf Geschäftsführerebene könnten in der Folge eine Rolle spielen.

Die Entscheidung des Gerichts kann mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Landshut einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet über www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die aktuelle Entwicklung wirft ein Schlaglicht auf die angespannte Lage vieler Kleinstunternehmen in Deutschland, bei denen bereits minimale finanzielle Engpässe das Aus bedeuten können. Für die MB Invest UG ist dieser Schritt juristisch betrachtet das Ende des Insolvenzverfahrens – wirtschaftlich bleibt abzuwarten, ob eine Fortführung des Unternehmens außerhalb der Insolvenz überhaupt noch realistisch erscheint.

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