Im Verfahren 3615 IN 2708/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 2. September 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LINDENWALL GmbH mangels Masse abgelehnt.
Die Schuldnerin, mit Geschäftssitz c/o Vicol, Gensinger Straße 19, 10315 Berlin, ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 171558 eingetragen. Sie wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Vasile Vicol.
Der Insolvenzantrag war durch eine antragstellende Gläubigerin eingereicht worden. Nach Prüfung durch das Insolvenzgericht stellte sich jedoch heraus, dass nicht einmal die zur Durchführung des Insolvenzverfahrens erforderlichen Mittel vorhanden sind. Dies führte zur Abweisung des Antrags gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO).
Bedeutung der Entscheidung:
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die LINDENWALL GmbH juristisch zahlungsunfähig ist, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Für Gläubiger ist dies besonders bitter, da keine ordnungsgemäße Verteilung noch vorhandener Vermögenswerte erfolgen kann. Es bleibt ihnen lediglich die Möglichkeit, bei Vorliegen der Voraussetzungen weitere zivilrechtliche oder strafrechtliche Schritte zu prüfen.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss kann durch jede betroffene Partei – insbesondere die Gläubigerin – sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen ab dem frühesten Eintritt eines der folgenden Ereignisse:
- Zustellung des Beschlusses
- Verkündung im Gericht
- Wirksame öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzureichen oder zur Niederschrift bei jeder anderen Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Sie muss von der beschwerdeführenden Person oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Auch eine elektronische Einreichung ist zulässig – allerdings nur unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere unter Nutzung eines sicheren Übermittlungswegs und mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Aktenzeichen: 3615 IN 2708/25
Amtsgericht Charlottenburg, den 02.09.2025