Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung zu den Internetseiten lux-vermo(.)com und tradeut(.)com herausgegeben. Nach den Erkenntnissen der Behörde werden dort ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten angeboten.
Betreiber ohne transparente Angaben
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Hinter der Website lux-vermo(.)com tritt ein Anbieter unter den Bezeichnungen Lux Vermo bzw. Lux VermoTM auf.
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Auf der Website tradeut(.)com erscheint der Betreiber unter der Bezeichnung Lonaxtec App.
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Auf beiden Websites fehlen konkrete Angaben zu einem Geschäftssitz oder einer verantwortlichen Gesellschaft.
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Nach Informationen der BaFin gibt es Hinweise darauf, dass die Betreiber beider Seiten in Verbindung miteinander stehen und möglicherweise kooperieren.
Risiken für Anleger
Da die Anbieter keine Erlaubnis der BaFin besitzen, sind Verbraucher erheblichen Risiken ausgesetzt:
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Es besteht keine behördliche Aufsicht oder Kontrolle.
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Anleger können ihre Gelder im Konfliktfall nicht rechtlich absichern.
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Ein Totalverlust der investierten Beträge ist nicht auszuschließen.
Gesetzliche Vorgaben
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer ausdrücklichen BaFin-Erlaubnis erbracht werden dürfen.
Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, können Verbraucher jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Grundlage der Warnung
Die BaFin stützt ihre Mitteilung auf:
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§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
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§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMauskG)