Die lila Verpackung bleibt gleich, doch der Inhalt ist geschrumpft: Schokoladetafeln der Marke Milka wiegen inzwischen nur noch 90 Gramm statt wie früher 100 Gramm – zum gleichen oder sogar höheren Preis. Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft dem Hersteller Mondelez deshalb „Täuschung der Kunden“ vor und hat beim Landgericht Bremen Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Das bestätigte das Gericht am Montag auf Anfrage.
Kritik: „Viele Verbraucher fühlen sich getäuscht“
Nach Ansicht der Verbraucherschützer sei die Reduzierung kaum erkennbar. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen die Schokolade von Milka seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung und gehen davon aus, dass sich die Füllmenge nicht verändert hat“, erklärte Armin Valet, Lebensmittel-Experte der Verbraucherzentrale.
Die Tafeln seien lediglich rund einen Millimeter dünner geworden, Verpackung und Design blieben identisch. Erst im direkten Vergleich falle die geringere Menge auf. Die Organisation spricht deshalb von einer klassischen Mogelpackung.
Mondelez weist Vorwürfe zurück
Der Konzern Mondelez Deutschland, zu dem Milka gehört, weist die Anschuldigungen zurück. Man lege größten Wert auf Transparenz. „Das neue Gewicht wird deutlich auf der Verpackung angegeben“, betonte eine Sprecherin. Zudem habe man die Kunden in den sozialen Medien sowie auf der Unternehmenswebsite über die Änderungen informiert. Dort gebe es auch eine Übersicht aller Sorten und ihrer Gewichte.
Hintergrund: Steigende Rohstoffkosten
Mondelez rechtfertigte die Maßnahme mit den gestiegenen Produktionskosten. Vor allem der Kakao-Preis habe sich in den vergangenen zwölf Monaten fast verdreifacht und ein Rekordniveau erreicht. Preiserhöhungen für die Endkunden seien immer nur „das letzte Mittel“, hieß es. Um die Belastungen für Verbraucher abzufedern, habe man in manchen Fällen die Füllmenge angepasst, statt die Verkaufspreise deutlich zu erhöhen.
Streit um „Shrinkflation“
Die Auseinandersetzung reiht sich in die Diskussion um die sogenannte Shrinkflation ein – also die Praxis, bei gleichbleibender Verpackung den Inhalt zu verringern. Verbraucherschützer kritisieren dies seit Jahren als Intransparenz zulasten der Kunden. Hersteller verweisen dagegen auf steigende Rohstoff- und Energiekosten, die sie nur teilweise an die Kunden weitergeben könnten.
Das Verfahren vor dem Landgericht Bremen könnte nun klären, ob die Praxis im Fall Milka rechtlich zulässig ist – oder ob Mondelez die Käufer tatsächlich in die Irre geführt hat.