Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den begründeten Verdacht, dass die Felber Forestal S.A. mit Sitz in Maciel, Paraguay, in Deutschland Vorzugsaktien öffentlich anbietet, ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt veröffentlicht zu haben. Hinweise auf eine rechtlich zulässige Ausnahme von der Prospektpflicht liegen nicht vor.
Nach den geltenden Vorschriften dürfen Wertpapiere in Deutschland nur dann öffentlich angeboten werden, wenn zuvor ein Prospekt veröffentlicht wurde, der von der BaFin genehmigt wurde. Das stellt die Transparenz für Anleger sicher und erlaubt eine informierte Entscheidung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann empfindliche Bußgelder zur Folge haben – bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens. In bestimmten Fällen kann sogar das Doppelte des aus dem Verstoß erzielten wirtschaftlichen Vorteils als Strafe verhängt werden.
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass sie im Rahmen des Billigungsverfahrens nur prüft, ob der Prospekt vollständig und verständlich ist – nicht aber, ob die darin gemachten Angaben inhaltlich korrekt sind oder ob es sich um ein seriöses Anlageprodukt handelt.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und Investitionsentscheidungen ausschließlich auf Basis geprüfter Informationen treffen. Ob für ein konkretes Angebot ein genehmigter Prospekt vorliegt, kann in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ auf der BaFin-Website überprüft werden.