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Interview: Insolvenzverfahren bei der DEGAG Kapital GmbH – Rechtsanwältin Bontschev klärt auf

popmelon (CC0), Pixabay

Frage: Frau Bontschev, das Amtsgericht Hameln hat das Insolvenzverfahren über die DEGAG Kapital GmbH eröffnet. Was bedeutet dieser Schritt konkret?

Bontschev: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22. August 2025 ist die Gesellschaft offiziell zahlungsunfähig festgestellt worden. Das bedeutet, dass die Kontrolle über das Vermögen der DEGAG Kapital GmbH nun beim Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, liegt. Alle wesentlichen Entscheidungen laufen ab sofort über ihn. Für die Geschäftsführung ist das ein erheblicher Machtverlust – sie darf ohne Zustimmung des Verwalters nicht mehr frei über das Unternehmensvermögen verfügen.

Frage: Welche Rechte und Pflichten haben die Gläubiger jetzt?

Bontschev: Gläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich bis zum 7. Oktober 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden und Belege wie Verträge, Rechnungen oder Urkunden beifügen. Wer Sicherungsrechte – zum Beispiel Pfandrechte – beansprucht, muss diese ebenfalls melden. Wer das versäumt, riskiert sogar eine eigene Haftung für mögliche Schäden. Außerdem dürfen Zahlungen an die DEGAG Kapital GmbH nicht mehr erfolgen – Gläubiger und Geschäftspartner müssen ausschließlich an den Insolvenzverwalter leisten.

Frage: Im November ist eine Gläubigerversammlung angesetzt. Welche Bedeutung hat dieser Termin?

Bontschev: Am 4. November 2025 wird die Gläubigerversammlung in Hameln stattfinden. Dort berichtet der Insolvenzverwalter über den Stand des Verfahrens und die wirtschaftliche Lage. Zugleich werden die Gläubiger über wichtige Punkte entscheiden: ob Dr. Eckert als Insolvenzverwalter bestätigt wird, ob ein Gläubigerausschuss eingerichtet wird und wie mit der Insolvenzmasse umzugehen ist – von einer Fortführung über eine Stilllegung bis hin zu einem Insolvenzplan. Es kann auch über bedeutende Rechtsgeschäfte abgestimmt werden, etwa eine mögliche Veräußerung von Unternehmensteilen.

Frage: Neben dem Insolvenzverwalter wurde auch ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt. Was steckt dahinter?

Bontschev: Ja, das ist ein interessanter Aspekt. Rechtsanwalt Manuel Sack wurde zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Forderungen der DEGAG Kapital GmbH in den Insolvenzverfahren anderer Gesellschaften der DEGAG-Gruppe durchzusetzen. Außerdem prüft er, ob Forderungen anderer DEGAG-Gesellschaften im Verfahren der Kapital GmbH anerkannt werden. Damit soll verhindert werden, dass Konzerngesellschaften untereinander ihre Position zu Lasten externer Gläubiger stärken.

Frage: Welche Perspektiven sehen Sie für Anleger und Geschäftspartner?

Bontschev: Im Moment ist vor allem wichtig, dass Gläubiger ihre Forderungen rechtzeitig anmelden. Ob es am Ende zu einer Quote für die Gläubiger kommt, hängt davon ab, wie viel verwertbares Vermögen vorhanden ist. Die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zeigt, dass das Gericht die Konzernverflechtungen sehr genau im Blick hat. Für Anleger bedeutet das: Es wird geprüft, ob Vermögenswerte zwischen den DEGAG-Gesellschaften verschoben wurden. Klar ist aber auch: Das Verfahren wird sich über Monate, wenn nicht Jahre, hinziehen.

Frage: Wie lautet Ihr Rat an betroffene Anleger?

Bontschev: Gläubiger sollten die Anmeldefrist im Oktober unbedingt wahren, sich über ihre Rechte in der Gläubigerversammlung informieren und prüfen lassen, ob ihre Ansprüche korrekt berücksichtigt werden. Gerade bei komplexen Konzernstrukturen ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, damit Forderungen nicht untergehen oder fehlerhaft bewertet werden.

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