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Bericht zum vorläufigen Insolvenzverfahren – Sven Lempka Dach- und Solartechnik GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 33 IN 42/25
Amtsgericht Mönchengladbach – Beschluss vom 26.08.2025

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sven Lempka Dach- und Solartechnik GmbH, Am Bierkeller 2, 41516 Grevenbroich, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20399 und gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sven Lempka, wurde am 26. August 2025 um 12:22 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Guido Utsch, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach, bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern der Schuldnerin ist es untersagt, weiterhin Zahlungen an diese zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung erfolgen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung – gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen, die auf die Abnahme der Vermögensauskunft gerichtet sind.

Amtsgericht Mönchengladbach – 26.08.2025

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