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HEMKON Stoff GmbH zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung ermächtigt
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HEMKON Stoff GmbH zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung ermächtigt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Geschäftszeichen: 7 IN 57/25

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HEMKON Stoff GmbH, mit Sitz in der Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn, hat das Amtsgericht Nordhorn – Insolvenzgericht am 25. August 2025 eine bedeutende Erweiterung der bereits bestehenden Maßnahmen getroffen.

Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück unter der Handelsregisternummer HRB 130423, wird vertreten durch drei Geschäftsführer: Gerrit Konjer aus Uelsen, Dr. Nina Konjer aus Nordhorn sowie Klemens Niehoff aus Wietmarschen.

Bereits am 9. Juli 2025 war der HEMKON Stoff GmbH im Rahmen des § 270c Insolvenzordnung die vorläufige Eigenverwaltung gewährt worden. Nun wurde durch gerichtlichen Beschluss eine ergänzende Ermächtigung ausgesprochen: Die Antragstellerin ist fortan berechtigt, Masseverbindlichkeiten zu begründen – eine weitreichende Befugnis, die es ihr ermöglicht, im eigenen Namen rechtlich wirksame Verpflichtungen einzugehen, die Vorrang gegenüber sonstigen Insolvenzforderungen genießen.

Diese Maßnahme dient dem Zweck, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, Lieferantenbindungen zu sichern und Sanierungsmaßnahmen unter wirtschaftlicher Selbstverantwortung weiterzuführen – jedoch unter Aufsicht des gerichtlich eingesetzten Sachwalters. Sie stellt einen wichtigen Schritt in der Sanierung nach dem Schutzschirmverfahren dar.

Der vollständige Beschluss kann zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nordhorn bereitgestellt werden.

Amtsgericht Nordhorn, 25. August 2025

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