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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Nineteen UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 52 IN 240/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Nineteen UG (haftungsbeschränkt), Hösterloh 6, 59929 Brilon, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14843 und vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Honekamp, Bahnhofstraße 2, 59955 Winterberg, hat das Amtsgericht Arnsberg am 18. August 2025 um 11:57 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, bestellt.

Die wesentlichen Punkte des Beschlusses sind:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherung der Insolvenzmasse gewährleistet und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens stabilisiert werden.

Amtsgericht Arnsberg, den 18. August 2025

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