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Insolvenzantrag der Serafin Ventures GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 36s IN 6393/24

Im Verfahren über den Antrag der Serafin Ventures GmbH, ehemals Puschkinallee 6c, 12435 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 229486 und vertreten durch Geschäftsführer Sebastian Serafin, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am 15. August 2025 entschieden, den Insolvenzantrag mangels Masse abzuweisen.

Die Gesellschaft war im Bereich des Haltens und Verwaltens von Beteiligungen sowie des Minings und Handels mit Kryptowährungen tätig. Mit der Entscheidung stellt das Gericht fest, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen – schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, jedoch nicht per einfacher E-Mail. Es gelten die Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 130a ZPO, ERVV).

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses, wobei das jeweils frühere Ereignis maßgeblich ist.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht –, den 15. August 2025

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