Az.: 3614 IN 5637/25
Im Verfahren über den Antrag der Mach Liebe mit der Nacht GmbH, Paradiesstraße 210, 12526 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 36928 und vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Markus Liebchen, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am 15. August 2025 um 11:30 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen erlassen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt.
Die wesentlichen Anordnungen im Beschluss lauten:
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung) gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; laufende Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt.
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen und hierfür Sonderkonten gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zu eröffnen.
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Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; Leistungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Verwalter Auskünfte über Konten der Schuldnerin zu erteilen.
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Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen und sämtliche erforderlichen Auskünfte einholen, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Vermögensverhältnisse aufzuklären.
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Er wurde zudem beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 8 Abs. 3, § 23 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, jedoch nicht per einfacher E-Mail; es gelten die Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 130a ZPO, ERVV).
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses – maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – , den 15. August 2025
Guten Tag
ich habe Tickets für ein Simone-Sommerland-Konzern gekauft. Der Einzug des Betrags erfolgte über Klarna. Auf welchem Wege muss ich meinen Anspruch geltend machen?
Hallo! Ich schließe mich dem Beitrag von Heiko an – wie erhalte ich das Geld für die Tickets von Simone Sommerland zurück? Hatte Tickets für das ausgefallene Konzert in Karlsruhe.
Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ebenfalls Tickets für ein Simone-Sommerland-Konzern gekauft. Auf welchem Weg kann ich meinen Anspruch geltend machen?
Hallo, die gleiche Frage Stelle ich mir auch. Wie komme ich wieder an das Geld?
Hallo,
ich hatte für das 2000er OpenAir in Augsburg Tickets. Das wurde leider aufgrund der Insolvenz abgesagt. Laut Info der Presse sollte man eine E-Mail vom Insolvenzverwalter im September erhalten. Leider nichts, auch auf meine Mails kommt keine Antwort. Auf welchem Wege kann ich meinen Anspruch geltend machen?
Vielen Dank
Der Frage möchte ich mich gerne anschließen.
Ich hatte ebenfalls Tickets für die Veranstaltung in Augsburg.
Das gleiche bei mir …gibt es schon infos wie und wo man sein Geld zurückfordern kann ?
Ich schließe mich auch an. Habe bisher keine Mail (wie zugesichert) erhalten.
Der Frage möchte ich mich gern anschließen. Ich hatte Tickets für Simone Sommerland in Leipzig.