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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die we.are.all.one GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: IN 606/25

Im Verfahren über den Antrag der we.are.all.one GmbH, Hans-Leinberger-Straße 16, 84034 Landshut, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 14388 und vertreten durch die Geschäftsführerin Kim Karoline, hat das Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht – am 18. August 2025 um 12:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Mansfeld, Niedermayerstraße 29 a, 84028 Landshut, bestellt. Er ist erreichbar unter Tel.: +49 (871) 4309440, Fax: +49 (871) 43094422 sowie per E-Mail an inso@goebel-mansfeld.de.

Mit dem Beschluss wurde festgelegt:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Diese Einschränkung betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

  • Der Verwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung – maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut einzulegen, entweder schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Auch eine Einreichung als elektronisches Dokument ist möglich, jedoch nicht per einfacher E-Mail. Es gelten die Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 130a ZPO, ERVV).

Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.

Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht –, den 18. August 2025

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