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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die ELM GOLF GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 25 IN 56/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELM GOLF GmbH, Klosterfreiheit 9 e, 38364 Schöningen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100707 und vertreten durch den Geschäftsführer Michael Madsack, Peterskamp 20, 38108 Braunschweig, hat das Amtsgericht Wolfsburg am 14. August 2025 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nermin Sahin von der Kanzlei Bussche – Sahin – Bülow, Theaterstraße 6, 30159 Hannover, bestellt. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0511 / 35 77 10 30, per Fax unter 0511 / 35 77 10 59 sowie per E-Mail unter hannover@bsb-inso.de.

Mit dem Beschluss wurde bestimmt, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragsgegnerin kann gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde führen, sofern sie nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit bestreiten möchten. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg (Postanschrift: Postfach 100141, 38401 Wolfsburg), einzulegen. Auch eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts ist möglich; entscheidend ist jedoch der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Wolfsburg. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Amtsgericht Wolfsburg, den 14. August 2025

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