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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die AVASOL GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 11 IN 65/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVASOL GmbH, Friedrichstraße 77, 57518 Betzdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 27347 und vertreten durch Geschäftsführer Hartmut Müller aus Freudenberg, hat das Amtsgericht Betzdorf am 18. August 2025 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Rheinzollstraße 16, 56068 Koblenz, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0261 / 450999920 sowie per Fax unter 0261 / 450999929 erreichbar.

Mit diesem Beschluss wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zugleich wurden die Schuldner der Antragstellerin aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus können auch Gläubiger Beschwerde führen, sofern sie nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit rügen wollen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzureichen oder zu Protokoll bei einem Amtsgericht zu erklären. Sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und eine ausdrückliche Erklärung der Anfechtung enthalten.

Datenschutzhinweis:
Die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO, § 55 BDSG sowie § 43 LDSG können auf der Internetseite des Gerichts unter www.agbd.justiz.rlp.de eingesehen werden. Auf Wunsch werden sie auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

Amtsgericht Betzdorf, den 18. August 2025

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