Geschäfts-Nr.: 9 IN 772/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AT GmbH Planungs- und Servicegesellschaft für die Steine- und Erden Industrie, Stubenwaldallee 17, 64625 Bensheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 86334 und vertreten durch Geschäftsführer Steffen Weber, hat das Amtsgericht Darmstadt am 18. August 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Heidelberger Landstraße 31, 64297 Darmstadt, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 06151 / 862402-0 sowie per Fax unter 06151 / 862402-50 erreichbar.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO wurde verfügt, dass Rechtsgeschäfte und Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Antragstellerin untersagt, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter zur Entgegennahme von Leistungen berechtigt und befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen. Hierzu kann er ein Insolvenzsonderkonto gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18) einrichten.
Zudem wurden die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sämtliche relevanten Auskünfte über Geschäftsbeziehungen der Schuldnerin zu erteilen. Auch die Anfertigung und Herausgabe von Abschriften ist auf Anforderung vorzunehmen. Damit erhält der vorläufige Insolvenzverwalter umfassende Einsicht und Kontrollrechte, die auch über den bisherigen Informationszugang der Schuldnerin hinausgehen.
Mit diesen Maßnahmen soll die Insolvenzmasse gesichert und eine geordnete Prüfung der Vermögenslage gewährleistet werden.
Amtsgericht Darmstadt, den 18. August 2025