Unter dem Aktenzeichen 91 IN 117/25 hat das Amtsgericht Aachen am 14. August 2025 entschieden, den von einer Gläubigerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DFS Muß GmbH aus Heimbach abzuweisen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Christian Muß.
Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das vorhandene Vermögen jedoch voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Grundlage dieser Einschätzung war ein schriftliches Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg aus Düren, erstellt am 16. Juli 2025. Ein erforderlicher Kostenvorschuss wurde nicht geleistet.
Gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) ist die Abweisung mangels Masse erfolgt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Mit diesem Beschluss steht fest, dass die DFS Muß GmbH vorerst nicht in ein reguläres Insolvenzverfahren eintreten wird. Für Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderungen im Rahmen dieses Verfahrens nicht mehr geltend gemacht werden können, solange keine neuen Mittel zur Kostendeckung bereitgestellt werden.