Unter dem Aktenzeichen 3 IN 269/25 hat das Amtsgericht Aalen am 14. August 2025 den Antrag der MAXELLENT Consulting UG (haftungsbeschränkt) aus Schwäbisch Gmünd auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen abgewiesen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Timo Waibel.
Die Entscheidung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mit der Begründung, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Damit entfällt die Möglichkeit, das Unternehmen in ein reguläres Insolvenzverfahren zu überführen.
Für Gläubiger bedeutet diese Abweisung, dass ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht mehr geltend gemacht werden können, solange keine ausreichenden Mittel für die Kostendeckung bereitgestellt werden.
Die Gesellschaft bleibt somit in einem rechtlich und wirtschaftlich schwierigen Zustand zurück, ohne dass die geordnete Abwicklung durch ein Insolvenzverfahren erfolgen kann.