Unter dem Aktenzeichen 103 IN 136/24 hat das Amtsgericht Hagen am 14. August 2025 entschieden, den Eigenantrag der HOBAG Verwaltungs-GmbH aus Breckerfeld auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10004 geführte Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Daniel Schmaling, hatte am 23. August 2024 den Antrag gestellt, über ihr eigenes Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit entfällt die Möglichkeit, das Unternehmen in einem geordneten Insolvenzverfahren abzuwickeln, und Gläubiger bleiben ohne die rechtliche Struktur eines Verfahrens zur Forderungsdurchsetzung zurück.