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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Engel & Völkers Venture Management AG angeordnet – Gericht sichert Vermögen ab

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67b IN 196/25

Am 08. August 2025 hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Engel & Völkers Venture Management AG einen bedeutenden Schritt unternommen: Um 11:03 Uhr wurde offiziell die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft, mit Sitz in der Vancouverstraße 2a in 20457 Hamburg, ist im Handelsregister unter HRB 170569 eingetragen und wird durch den Vorstand Oliver Hepfner und Andreas Mayer vertreten. Im Mittelpunkt des Unternehmens steht die Erbringung umfassender Dienstleistungen – insbesondere im Bereich operativer und kaufmännischer Unterstützung – entweder direkt oder über Tochtergesellschaften.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Sven Hentschel (Valentinskamp 70, 20355 Hamburg) bestellt. Ihm obliegt nun die zentrale Aufgabe, das vorhandene Vermögen zu sichern und die Schuldnerin bei finanziellen Transaktionen zu überwachen. Verfügungen durch die Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des Verwalters rechtswirksam – ein klassisches Zeichen für die sogenannte „schwache vorläufige Insolvenzverwaltung“, die zugleich den Handlungsspielraum des Unternehmens massiv einschränkt.

Zudem wurde ein Zahlungsverbot für Drittschuldner erlassen: Forderungen zugunsten der Engel & Völkers Venture Management AG dürfen nur noch an den vorläufigen Verwalter beglichen werden. Dieser ist auch berechtigt, sämtliche Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie neue Zahlungseingänge entgegenzunehmen. Damit soll verhindert werden, dass potenzielle Insolvenzmasse vorzeitig verloren geht.

Zugleich untersagte das Gericht jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – darunter auch bereits laufende – gegen die Schuldnerin, es sei denn, es handelt sich um unbewegliches Vermögen. Diese Maßnahme soll eine geordnete Fortführung und Aufarbeitung der wirtschaftlichen Lage ermöglichen.

Mit der heutigen Entscheidung wurde ein bedeutsamer rechtlicher Rahmen geschaffen, um die wirtschaftliche Existenz der Engel & Völkers Venture Management AG strukturiert zu prüfen und gegebenenfalls durch ein geregeltes Verfahren in neue Bahnen zu lenken. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine nachhaltige Sanierung möglich ist oder ob es auf die reguläre Verfahrenseröffnung hinausläuft. Bis dahin steht das Unternehmen unter der Aufsicht eines erfahrenen Insolvenzverwalters – und das Hamburger Amtsgericht wahrt die Interessen aller Gläubiger mit größtmöglicher Sorgfalt.

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