Aktenzeichen: 532 IN 1/25
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INTERHOMES Aktiengesellschaft, mit Sitz in der Haferwende 36A in 28357 Bremen, hat das Amtsgericht Bremen am 07. August 2025 eine ergänzende Anordnung getroffen, die den Fortgang des Verfahrens erheblich beeinflussen dürfte.
Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Bremen unter HRB 21189 HB und vertreten durch die beiden Vorstandsmitglieder Frank Vierkötter und Frank Voßhardt, befindet sich seit dem 08. Juli 2025 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. In diesem Zusammenhang wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Nun hat das Gericht dem Verwalter eine gezielte und bedeutende Ermächtigung erteilt: Er ist befugt, mit unmittelbarer Wirkung für die Insolvenzmasse einen sogenannten echten Massekredit zurückzuzahlen. Diese Maßnahme ist im Insolvenzrecht nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig, da sie direkt in die Liquiditätsstruktur der vorläufigen Masse eingreift. Ein echter Massekredit stellt ein insolvenzrechtliches Sonderinstrument dar, das der Aufrechterhaltung von Betriebsfunktionen dient und nur unter genauer Prüfung der Masseaussichten aufgenommen – und zurückgezahlt – werden darf.
Mit dieser Entscheidung zeigt das Gericht, dass es der Abwicklung und Ordnung der finanziellen Verpflichtungen der INTERHOMES AG hohe Priorität einräumt. Die Rückzahlung des Kredits deutet auf ein gewisses Vertrauen in die Solidität der kurzfristigen Finanzplanung und auf eine strukturierte Begleitung durch den Insolvenzverwalter hin.
Die vollständige gerichtliche Verfügung steht zur Einsichtnahme durch Beteiligte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen bereit.
Ob diese Maßnahme ein Signal für eine nachhaltige Sanierung oder lediglich eine geordnete Vorbereitung auf die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens darstellt, bleibt Gegenstand weiterer Entwicklungen. Klar ist jedoch: Die INTERHOMES AG bewegt sich unter intensiver Kontrolle durch die Justiz und Fachverwaltung durch eine entscheidende Phase ihrer Restrukturierung.