Aktenzeichen: IN 244/25
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Schmid GmbH mit Sitz in Weilheim i.OB hat das Amtsgericht Weilheim i.OB am 8. August 2025 um 09:00 Uhr einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Unternehmens unternommen: Die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b Abs. 1 InsO wurde angeordnet.
Die Autohaus Schmid GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Schmid und eingetragen beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 196584, darf somit bis auf Weiteres unter gerichtlicher Aufsicht eigenverantwortlich agieren – ein bedeutender Vertrauensbeweis in die Restrukturierungsfähigkeit des Unternehmens. Unterstützt wird die Gesellschaft dabei durch ihren Verfahrensbevollmächtigten Ulli Windmaißer, der die Sanierung juristisch begleitet.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff aus München bestellt. Seine zentrale Aufgabe besteht nun darin, die Geschäftsführung zu überwachen, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bewerten und sicherzustellen, dass keine Handlungen vorgenommen werden, die die Gläubiger benachteiligen könnten.
Das Gericht traf zudem eine Reihe von Schutzmaßnahmen, um die Vermögenssubstanz des Unternehmens zu sichern: Zwangsvollstreckungen wurden untersagt, bereits laufende Vollstreckungen eingestellt. Auch die Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände oder abgetretener Forderungen durch Gläubiger wurde untersagt, solange der Status der Sicherungsrechte nicht endgültig geklärt ist. Diese dürfen bis dahin durch das Autohaus im laufenden Geschäftsbetrieb weitergenutzt werden – ein zentraler Schritt zur Sicherung der Fortführungsfähigkeit.
Der vorläufige Sachwalter ist befugt, Zahlungsströme zu überwachen und bei Bedarf zu kontrollieren. Die Schuldnerin darf künftig bestimmte finanzielle Verpflichtungen, etwa neue Verbindlichkeiten, nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Sachwalters eingehen. Dies gilt insbesondere für sensible Bereiche wie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern.
Besonders hervorzuheben ist, dass der Sachwalter vom Gericht mit einer umfassenden Prüfung der Sanierungsfähigkeit des Autohauses beauftragt wurde. Dazu zählt nicht nur die Begutachtung der Finanzplanung, Buchführung und Unternehmensstruktur, sondern auch die Untersuchung möglicher Haftungsansprüche gegenüber Organmitgliedern. Zudem soll der Abschluss eines Beratervertrags mit der Planer & Kollegen GmbH nur mit Zustimmung des Sachwalters erfolgen.
Insgesamt stellt diese Entscheidung eine Chance auf eine geordnete wirtschaftliche Erneuerung dar. Mit dem Instrument der Eigenverwaltung können Unternehmen unter Aufsicht handlungsfähig bleiben, neue Konzepte umsetzen und sich zugleich dem Vertrauen der Gläubiger stellen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich die Autohaus Schmid GmbH erfolgreich sanieren kann – doch mit dem aktuellen Beschluss ist ein bedeutender Schritt in Richtung Restrukturierung getan.