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Dexybit AI: BaFin warnt vor weiteren Internetauftritten

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor Angeboten der Dexybit AI bzw. der Dexybit AI Ltd. Nach Einschätzung der Aufsicht besteht der Verdacht, dass über folgende Websites ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbracht werden:

  • dexybitai.com

  • dexybitai-de.com

  • dexybit-moy.com

  • dexybitai-mnp.com

  • dexybitai-noa.com

Bereits am 24. Juli 2025 hatte die BaFin eine erste Warnmeldung zu Dexybit AI veröffentlicht.

In Deutschland dürfen derartige Dienstleistungen nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter ohne Zulassung auf. Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Erlaubnis verfügt, kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Diese Verbraucherinformation erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

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