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BaFin warnt erneut vor Plattform „Graphene“ – Unerlaubte Finanzdienstleistungen auf graphene-ltd.pro

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut eine Warnung im Zusammenhang mit der Plattform Graphene ausgesprochen. Nach aktuellen Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber der Website graphene-ltd.pro Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Die Plattform steht nicht unter Aufsicht der BaFin, und die Verantwortlichen sind der Behörde nicht bekannt.

Verdacht auf unerlaubte Geschäfte

Die BaFin stellt klar, dass in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit ausdrücklicher behördlicher Erlaubnis erbracht werden dürfen. Wer solche Leistungen ohne Genehmigung anbietet, verstößt gegen geltendes Finanzaufsichtsrecht – und riskiert straf- sowie zivilrechtliche Konsequenzen. Bei graphene-ltd.pro liegt nach Einschätzung der Behörde ein entsprechender Anfangsverdacht vor.

Verbraucher laufen Gefahr, auf betrügerische Angebote hereinzufallen

Die Finanzaufsicht warnt ausdrücklich davor, über die genannte Website Gelder zu investieren oder persönliche Daten preiszugeben. Plattformen, die ohne BaFin-Zulassung operieren, entziehen sich staatlicher Kontrolle – Verbraucherinnen und Verbraucher haben im Schadensfall keinerlei Schutz oder Rückgriffsmöglichkeiten. Es besteht die Gefahr, Opfer von Anlagebetrug oder Identitätsdiebstahl zu werden.

Registrierung bei der BaFin prüfen

Die BaFin empfiehlt allen Anlegern, vor der Nutzung von Finanzangeboten zu prüfen, ob das jeweilige Unternehmen über eine gültige Erlaubnis verfügt. Die Unternehmensdatenbank der BaFin steht öffentlich und kostenfrei zur Verfügung und gibt Aufschluss darüber, welche Anbieter tatsächlich beaufsichtigt werden.

Rechtsgrundlage der Verbraucherinformation

Diese Warnmeldung wurde gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) veröffentlicht. Die Vorschrift erlaubt es der BaFin, die Öffentlichkeit über Anbieter zu informieren, bei denen der Verdacht unerlaubter Bank- oder Finanzdienstleistungen besteht.

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