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Traditionshaus Rogacki in der Krise – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3611 IN 4968/25

Am 23. Juli 2025 erreichte eine traditionsreiche Berliner Institution einen kritischen Wendepunkt. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rogacki GmbH & Co. Einzelhandels KG einschneidende Maßnahmen zum Schutz des verbleibenden Vermögens an. Die Schuldnerin, seit Jahrzehnten bekannt für feinste Delikatessen in der Wilmersdorfer Straße 145, steht damit unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Besonders besorgniserregend: Die Rogacki Gesellschaft mit beschränkter Haftung, persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft, ist derzeit ohne Geschäftsführung. Dieser Umstand allein verdeutlicht das Ausmaß der Führungskrise in einem Unternehmen, das über Jahrzehnte hinweg als fester Bestandteil der Berliner Einzelhandelslandschaft galt.

Um weitere finanzielle Schädigungen zu verhindern, setzte das Gericht mit Wirkung zum 23. Juli 2025 um 16:30 Uhr eine Reihe wichtiger Maßnahmen in Kraft. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, darunter auch Arrest oder einstweilige Verfügungen, sind mit sofortiger Wirkung untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini aus Berlin bestellt. Ihm obliegt nun die Verantwortung, das verbliebene Vermögen der Schuldnerin zu sichern, dessen Werterhalt zu gewährleisten und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu prüfen. Ohne seine Zustimmung sind künftig keine Verfügungen der Schuldnerin mehr wirksam.

Zudem wurde Prof. Dr. Martini ermächtigt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse zu führen, Forderungen einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen und über die Finanzen der Schuldnerin zu verfügen. Auch gegenüber Kreditinstituten besteht nun umfassende Auskunftspflicht. Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner, die der Schuldnerin noch Zahlungen schulden – dürfen diese nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Darüber hinaus darf der Verwalter die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Bücher und Unterlagen sichten und sich einen vollständigen Überblick über die finanzielle Situation verschaffen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dabei uneingeschränkt mitzuwirken und sämtliche relevanten Informationen offen zu legen.

Diese Entwicklungen werfen einen Schatten auf ein Unternehmen, das jahrzehntelang für Qualität und Kontinuität im Berliner Einzelhandel stand. Die Entscheidung des Gerichts wurde öffentlich bekannt gemacht und bleibt für mindestens sechs Monate einsehbar. Es bleibt nun abzuwarten, ob ein Weg der Sanierung gefunden wird – oder ob das Kapitel Rogacki in der Berliner Wirtschaftsgeschichte sein Ende findet.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 23. Juli 2025

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