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Ende der vorläufigen Insolvenzmaßnahmen bei der Wohnstützpunkt Laubach GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 55/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnstützpunkt Laubach GmbH, ansässig Am Bahndamm 9, 63683 Ortenberg, wurde durch das Amtsgericht Friedberg (Hessen) am 24. Juli 2025 ein bedeutender Beschluss gefasst: Die am 09. Juli 2025 angeordneten vorläufigen Maßnahmen zur Insolvenzverwaltung gemäß den §§ 21 und 22 InsO wurden aufgehoben.

Damit endet die Phase der gerichtlichen Sicherung des Unternehmensvermögens. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Robiel Tecle, erhält wieder uneingeschränkten Zugriff auf ihre wirtschaftlichen Handlungsinstrumente. Der zunächst veranlasste Schutz vor Vollstreckungen und weiteren Eingriffen ist nicht mehr erforderlich – sei es, weil die drohende Insolvenz abgewendet wurde oder sich der Insolvenzantrag als unbegründet erwiesen hat.

Die Aufhebung markiert einen wichtigen Schritt hin zur wirtschaftlichen Normalisierung des Unternehmens. Zugleich ist sie ein Zeichen dafür, dass möglicherweise alternative Lösungen zur Überwindung finanzieller Schwierigkeiten in Aussicht stehen.

Der vollständige Beschluss kann zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Friedberg (Hessen) eingesehen werden.

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