Aktenzeichen: 11 IN 93/25
Ein Rückschlag für den Pflegebereich in Niedersachsen: Am 24. Juli 2025 wurde vom Amtsgericht Verden (Aller) ein bedeutender Beschluss im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenhaus Lohne GmbH gefasst. Um 10:09 Uhr ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an und setzte damit ein starkes Zeichen für den Schutz der Gläubigerinteressen und die Stabilisierung des Unternehmens.
Das Seniorenhaus mit Sitz in Meyerholz 6, 28832 Achim wird durch den Geschäftsführer Dr. Andreas Weber vertreten. Die Gesellschaft, die bisher für ihre Dienstleistungen in der Pflege älterer Menschen bekannt war, sieht sich nun gezwungen, ihre wirtschaftliche Zukunft unter gerichtlicher Aufsicht zu ordnen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Berend Böhme aus Bremen bestellt. Seine Kanzlei in der Otto-Lilienthal-Straße wird fortan als zentrale Anlaufstelle für alle vermögensrechtlichen Fragen des Verfahrens fungieren. Mit umfassender Vollmacht ausgestattet, ist Böhme nun berechtigt, über sämtliche Zahlungsflüsse zu wachen, Forderungen einzuziehen und Gelder treuhänderisch zu verwalten.
Verfügungen der Schuldnerin – also der Seniorenhaus Lohne GmbH – sind fortan nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Zudem wurden alle Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen ausschließlich an ihn zu leisten, um das verbliebene Vermögen zu sichern (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Beteiligte Parteien haben das Recht, innerhalb einer zweiwöchigen Frist Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Gläubiger erhoben werden – insbesondere, wenn Zweifel an der internationalen Zuständigkeit im Sinne der EU-Insolvenzverordnung bestehen.
Was dies für die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims bedeutet, bleibt noch offen. Ziel der Maßnahme ist es zunächst, Zeit für eine sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu gewinnen und dabei die Interessen von Gläubigern und möglicherweise auch der Belegschaft zu schützen.
Amtsgericht Verden (Aller) – Insolvenzgericht
Beschluss vom 24. Juli 2025