Aktenzeichen: 1500 IN 12249/24
Ein düsteres Kapitel für die Nest Solar Passivhaus GmbH & Co. KG aus München: Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 21. Juli 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Damit wurde offiziell festgestellt, dass die Gesellschaft über kein ausreichendes Vermögen verfügt, um auch nur die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens zu decken – ein Schlusspunkt, der einer vollständigen wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit gleichkommt.
Die Schuldnerin, deren Geschäftszweig die Errichtung und der Verkauf von Wohngebäuden war, wurde vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter NEST Baubetreuungs GmbH, deren Geschäftsführer Joachim Nagel ist. Die juristische Vertretung lag bei der Kanzlei Jaeger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB.
Die Abweisung wegen Massearmut gemäß § 26 InsO hat weitreichende Folgen: Weder kann ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, noch erhalten Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen im geordneten Verfahren anzumelden. Die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft ist de facto beendet.
Ein formaler Rechtsbehelf in Form der sofortigen Beschwerde bleibt innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen möglich. Doch angesichts der Masseunzulänglichkeit dürfte die Erfolgsaussicht dieser Maßnahme gering sein.
Mit dem Beschluss endet ein weiterer Versuch, in einem herausfordernden Marktumfeld durch geordnete Insolvenz die Weichen für eine wirtschaftliche Neuordnung zu stellen.